Die Organe der Baugenossenschaft "Freie Scholle"

Die Baugenossenschaft "Freie Scholle" zu Berlin eG ist eine juristische Person, die sich aus den Organen Vertreterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand zusammensetzt.

Die Mitglieder der Baugenossenschaft "Freie Scholle" zu Berlin eG sind keine klassischen Mieter, sondern Gemeinschaftseigentümer ihrer Genossenschaft. Das Genossenschaftsgesetz legt deshalb fest, dass sie ihre Rechte und Interessen selbst wahrnehmen.

Der demokratische Aufbau der Organe der Genossenschaft sowie deren Aufgaben sind im folgenden Schaubild dargestellt.

Übersicht und Aufgaben der Organe

Stand: 01.01.2017 (Zeitpunkt der letzten Vertreterwahl)

Vertreter entscheiden für alle Mitglieder zum Wohle der ganzen Genossenschaft

Grundsätzlich sollen alle Mitglieder einer Genossenschaft ihre Rechte in der Generalversammlung ausüben. Die Baugenossenschaft "Freie Scholle" zu Berlin eG hat allerdings fast 4.500 Mitglieder. Eine Generalversammlung wäre da schon aus organisatorischen Gründen nicht durchführbar. In Genossenschaften, denen mehr als 1.500 Mitglieder angehören, kann deshalb die Vertreterversammlung an die Stelle der Generalversammlung treten.

Der Kommentar des Genossenschaftsgesetzes sagt dazu: "Dadurch ersetzt die Meinungsbildung der gewählten Vertreter die Meinungsbildung aller Mitglieder in der Generalversammlung". Daraus ergibt sich aber, dass die Vertreterinnen und Vertreter ein allgemeines Mandat aller Mitglieder haben. An Weisungen einzelner Mitglieder sind sie deshalb nicht gebunden.

Im Klartext heißt das: Bei ihrer Entscheidungsfindung nehmen die Vertreter nicht nur die Interessen einzelner Mitglieder oder ihrer Siedlung wahr, sondern haben immer die Interessen der ganzen Genossenschaft im Blick!

VERTRETER - Ein Ehrenamt mit Spielraum und Verantwortung

Um diese unmittelbare Interessenvertretung zu gewährleisten, kann ein Vertreter keine Mehrstimmenrechte ausüben. Unzulässig ist es folglich auch, dass er sich durch einen Bevollmächtigten bei den Versammlungen vertreten lässt.

Auch hier ist der Kommentar des Genossenschaftsgesetzes eindeutig: "Mit der Annahme des Vertreteramtes übernimmt der Vertreter die grundsätzliche Verpflichtung, die Aufgaben eines Vertreters gewissenhaft wahrzunehmen, insbesondere auch möglichst an allen Vertreterversammlungen teilzunehmen."

Unsere Kontaktdaten

Baugenossenschaft "Freie Scholle"
zu Berlin eG
Schollenhof 7
13509 Berlin (Tegel)
Telefon: (030) 43 80 00 0
Telefax: (030) 43 80 00 18
E-Mail: mail@freiescholle.de

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Vertreterwahl

Die nächste Vertreterwahl findet im Jahr 2027 statt.