Anspruch auf die Gutschrift hat jeder Kunde, der im Jahr 2012 in Berlin von den Berliner Wasserbetrieben mit Trinkwasser versorgt wurde. Anspruch auf Rückzahlungen gegenüber ihren Vermietern haben in der Regel auch Nutzer von gemieteten Wohnungen oder Objekten, die im Jahr 2012 in Berlin Trinkwasser bezogen und dafür Nebenkosten bezahlt haben. Hierunter fallen auch alle Nutzer von Wohnungen und Einfamilienhäusern der Baugenossenschaft "Freie Scholle".
Die Nutzer von Wohnungen und Einfamilienhäusern der "Freien Scholle" müssen nicht selbst aktiv werden, da sie die Gutschrift automatisch mit der nächsten turnusgemäßen Abrechnung der Berliner Wasserbetriebe erhalten. Dies ist für die Wohnungsnutzer die Betriebskostenabrechnung und für die Einfamilienhausnutzer die Wassergeldabrechnung. Die Abrechnungen der Berliner Wasserbetriebe werden uns voraussichtlich Mitte des Jahres 2013 zugestellt und von der Genossenschaft umgehend in der Betriebskosten- bzw. Wassergeldabrechnung berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass die Gutschrift der Berliner Wasserbetriebe nur unter Vorbehalt erfolgt!
Nach Auffassung der Berliner Wasserbetriebe ist das Bundeskartellrecht auf Grund der hohen einschlägigen gesetzlichen Regelungsdichte in Berlin auf die Berliner Wasserpreise nicht anwendbar. Deshalb haben die Berliner Wasserbetriebe eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit angekündigt und die Gutschrift lediglich vorläufig gewährt.