In der Baugenossenschaft "Freie Scholle" zu Berlin eG werden alle 5 Jahre sogenannte Vertreterwahlen durchgeführt. Die nächste Vertreterwahl findet im Jahr 2027 statt.
Die Ergebnisse der Vertreterwahl 2022 finden Sie in unserem Mitgliederportal.
Eine Liste der Vertreter gemäß § 43 Abs. 6 Genossenschaftsgesetz können Mitglieder im Büro der Genossenschaft einsehen.
Im Zeitraum vom 16. Mai 2022 bis zum 10. Juni 2022 finden in der Baugenossenschaft "Freie Scholle" die Wahlen zur Vertreter:innenversammlung statt. 5.530 Mitglieder sind dann aufgefordert, über die künftige Zusammensetzung des "Parlaments" ihrer Genossenschaft zu entscheiden.
In 14 Wahlkreisen sind 93 Vertreter:innen und möglichst 46 Ersatzvertreter:innen zu wählen. Gemeinsam mit Aufsichtsrat und Vorstand werden sie in den folgenden fünf Jahren die Geschäftspolitik der "Freien Scholle" mitbestimmen.
Um sicherzustellen, dass die Genossenschaftsmitglieder die Kandidat:innen und somit die zu wählenden Vertreter:innen auch kennen, werden die einzelnen Wahlbezirke erneut möglichst klein zugeschnitten sein. Die Vertreter:innen der „Freien Scholle“ werden in direkter, persönlicher und geheimer Wahl gewählt.
Wahlberechtigt ist jedes Mitglied, das bei der Bekanntmachung der Wahl in der Mitgliederliste der Baugenossenschaft "Freien Scholle" eingetragen ist. Alter oder Nationalität spielen dabei keine Rolle.
Zum Vertreter gewählt werden können nur Mitglieder der "Freien Scholle". Voraussetzung ist, dass das Mitglied voll geschäftsfähig ist. Das heißt, es muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und es darf nicht in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein.
Nicht wahlberechtigt sind Mitglieder, an die der Ausschluss aus der Genossenschaft abgeschickt wurde. Sie dürfen weder das aktive noch das passive Wahlrecht ausüben. Ebenfalls nicht gewählt werden dürfen Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes.
Grundsätzlich sollen alle Mitglieder einer Genossenschaft ihre Rechte in der Generalversammlung ausüben. Die "Freie Scholle" hat allerdings mehr als 5.530 Mitglieder. Eine Generalversammlung wäre da schon aus organisatorischen Gründen nicht durchführbar. In Genossenschaften, denen mehr als 1.500 Mitglieder angehören, kann deshalb die Vertreter:innenversammlung an die Stelle der Generalversammlung treten. Der Kommentar des Genossenschaftsgesetzes sagt dazu: „Dadurch ersetzt die Meinungsbildung der gewählten Vertreter die Meinungsbildung aller Mitglieder in der Generalversammlung“. Daraus ergibt sich aber, dass die Vertreter:innen ein allgemeines Mandat aller Mitglieder haben. An Weisungen einzelner Mitglieder sind sie deshalb nicht gebunden. Im Klartext heißt das: Bei ihrer Entscheidungsfindung nehmen die Vertreter:innen nicht nur die Interessen einzelner Mitglieder oder ihrer Siedlung wahr, sondern haben immer die Interessen der ganzen Genossenschaft im Blick!
Die zu wählende Vertreter:innenversammlung 2022 besteht aus 93 Vertreter:innen. Sie müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein und werden für die Dauer von fünf Jahren von den Mitgliedern gewählt. Satzungsgemäß beginnt die Tätigkeitsperiode der neu gewählten Vertreter nach Beendigung der ordentlichen Vertreterversammlung am 16. Juni 2022.
Die Zuständigkeiten der Vertreter:innenversammlung sind durch Gesetz und Satzung geregelt.
Die nächste Vertreterwahl findet im Jahr 2027 statt.
Baugenossenschaft "Freie Scholle"
zu Berlin eG
Schollenhof 7
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