Wer eine Wohnung in Berlin bezieht, muss sich spätestens 14 Tage nach Einzug bei der Meldebehörde anmelden. So schreibt es das Bundesmeldegesetz vor.
Es ist egal, ob man zuvor in Berlin, anderswo in Deutschland oder im Ausland gelebt hat, deutscher oder anderer Nationalität ist, oder studiert, arbeitet oder nicht erwerbstätig ist – sich anmelden ist für alle Pflicht.
Die Einwohnerzahl ist nämlich ein Hauptkriterium dafür, wie die Steuereinnahmen in Deutschland auf Bundesländer und Kommunen – oder in Berlin die Bezirke – verteilt werden. Das Melderegister entscheidet damit auch, wieviel in Berlin in Schulen, Kitas, Straßen, Parks, den Nahverkehr und andere öffentliche Einrichtungen investieren kann. Das ist kein Pappenstiel. Schätzungen besagen, dass Berlin durch versäumte Anmeldungen Jahr für Jahr viele Millionen Euro entgehen.
Anders gesagt: Wer in Berlin lebt, ohne sich anzumelden, schenkt seine Steuern anderen, statt selbst zu profitieren!
Das Anmeldeformular gibt es im Netz: www.berlin.de/formularserver/formular.php?402608. Das füllen Sie aus und unterschreiben es.
Eine "Wohnungsgeberbestätigung" erhalten Sie von Ihrem Vermieter. Mit diesen Unterlagen gehen Sie zu einem der über 40 Bürgerämter in Berlin.
Eine Liste finden Sie unter https://service.berlin.de/dienstleistung/120686/.
ACHTUNG: Sich nur schriftlich anzumelden ist nicht möglich. Sie können sich aber vertreten lassen, wenn Sie der Person, die Sie vertritt, eine Vollmacht und alle Unterlagen (Unterschrift nicht vergessen!) mitgeben.
Wer Wartezeiten vermeiden will, kann seinen Termin berlinweit unter
https://service.berlin.de/terminvereinbarung
auch online buchen.
Baugenossenschaft "Freie Scholle"
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