Gästewohnungen

Seit April 1998 verfügt die Baugenossenschaft "Freie Scholle" über Gästewohnungen in der Siedlung Tegel. Sie befinden sich im ausgebauten Dachgeschoss des Hauses Waidmannsluster Damm 64.

In unserem Belegungskalender können Sie einen Blick in unsere Gästewohnungen werfen und die aktuelle Belegung jeder einzelnen Gästewohnungen einsehen. Zudem können Sie über hier direkt eine Buchungsanfrage für die gewählte Gästewohnung an uns senden.

Bitte vergessen Sie hierbei nicht, eine Rufnummer für die spätere Terminvereinbarung der Schlüsselübergabe anzugeben.

Zum Buchen müssen sich Mitglieder in unserem Mitgliederportal registriert und eingeloggt haben. Bei der Buchung ist noch eine Telefonnummer für die Schlüsselübergabe anzugeben. Alle persönlichen Daten werden beim Login automatisch in das Reservierungsformular übernommen.

Belegungskalender

Klicken Sie auf die gewünschte Gästewohnung, um direkt zum Belegungskalender zu gelangen:

Informationen zu unseren Gästewohnungen

Alle unsere Gästewohnungen sind "komplett eingerichtet". Lediglich Dinge des täglichen Bedarfs, wie z.B. Handtücher, Bettwäsche, Toilettenpapier und Putzmittel sind von den Nutzern selbst mitzubringen.

Alle unsere Gästewohnungen verfügen über ein Badezimmer mit Dusche. Das Wohnzimmer ist mit einer ausziehbaren Couch ausgestattet, die Schlafplätze für zwei weitere Personen bietet. Die Benutzungsgebühren werden nach Übernachtungen abgerechnet.

  • Die kleine Gästewohnung Egidy verfügt über eine Schlafkammer mit einem Einzelbett unter einer Dachschrägen für eine Person. Die erste Übernachtung kostet 108,- EUR, jede weitere Übernachtung kostet 55,- EUR.

  • Die großen Gästewohnungen Allmende und Lilienthal verfügen über ein Schlafzimmer mit einem Doppelbett für zwei Personen.

    • Die erste Übernachtung für die Gästewohnung Allmende (bis 4 Personen) kostet 135,- EUR, jede weitere Übernachtung 60,- EUR.
    • Die erste Übernachtung für die Gästewohnung Lilienthal (bis 4 Personen) kosten 145,- EUR, jede weitere Übernachtung 60,- EUR.


Sollten Sie noch Fragen zu unseren Gästewohnungen haben oder an einer Buchung interessiert sein, so erreichen Sie unsere Mitarbeiterin Frau Bilsheim unter der Rufnummer 438 00 00.

Überlassungsbedingungen für Gästewohnungen

1. Vertrag
Die Überlassungsvereinbarung wird zwischen der Baugenossenschaft "Freie Scholle" zu Berlin eG, im folgenden "Genossenschaft" genannt, und dem Mitglied geschlossen. Das Mitglied ist als vertraglicher Partner der Genossenschaft verantwortlich für die Einhaltung dieser Überlassungsbedingungen.

2. Leistungsumfang und -beschränkungen
Die Genossenschaft stellt dem Mitglied und dessen Gästen eine Gästewohnung für die vereinbarte Dauer zur Verfügung. Die maximal zulässige Belegung darf nicht überschritten werden. Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art sowie das Rauchen in der Gästewohnung sind strikt untersagt. Die Veranstaltung von Partys oder ähnlichen Versammlungen ist nicht gestattet. Für Verbrauchsgüter des täglichen Bedarfs, einschließlich Bettwäsche, Handtücher, Toilettenpapier und Reinigungsmittel, ist das Mitglied selbst verantwortlich. Eine Endreinigung ist im Preis enthalten. Nicht zur Endreinigung gehört die Pflicht des Nutzers, Müll zu entsorgen und Geschirr abzuwaschen.

3. Buchung und Zahlung
Die Buchung der Gästewohnung kann schriftlich, mündlich oder elektronisch vorgenommen werden. Die Überweisung des Betrags muss bis spätestens zwei Tage vor der Anreise auf dem Geschäftskonto der Genossenschaft eingegangen sein. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist die Genossenschaft berechtigt, die Buchung zu stornieren. In diesem Fall gelten die unter Punkt 4 genannten Stornierungsbedingungen.

4. Stornierung
Stornierungen und Umbuchungen müssen schriftlich oder elektronisch erfolgen. Bei Stornierungen bis 10 Tage vor der Anreise wird die Zahlung zurückerstattet. Bei späteren Stornierungen oder Nichtzahlung werden dem Mitglied die erste Nacht und Endreinigung berechnet. Umbuchungen können nach Möglichkeit bis 10 Tage vor der Anreise erfolgen. Erfolgt eine fristgerechte Umbuchung und weicht der neue Buchungsbetrag vom ursprünglichen Betrag ab, wird die Differenz entweder erstattet oder nachberechnet.

5. An- und Abreise
Falls nicht anders vereinbart, können die Schlüssel für die Gästewohnung durch den Vertragspartner ab 14:00 Uhr am Anreisetag im Büro der Genossenschaft abgeholt werden. An Wochenenden und Feiertagen sowie außerhalb unserer Geschäftszeiten können keine Schlüsselübergaben stattfinden. Die Gästewohnung muss bis 11:00 Uhr am Abreisetag geräumt sein und die Schlüssel müssen wieder in das Büro der Genossenschaft gebracht werden. Bei einer verspäteten Abreise oder Schlüsselrückgabe behält sich die Genossenschaft das Recht vor, eine zusätzliche Nacht in Rechnung zu stellen.

6. Haftung
Die Genossenschaft haftet nicht für Personen- oder Sachschäden sowie Verlust und Diebstahl von persönlichen Gegenständen des Mitglieds und seiner Gäste. Das Mitglied ist für Schäden, die es oder seine Gäste am Genossenschaftseigentum verursachen, haftbar.

7. Änderung der Leistungsbeschreibung
Liegen Gründe vor, die eine Nutzung der Gästewohnung unmöglich machen und die von der Genossenschaft nicht zu vertreten sind, bestehen keine Regressansprüche.
Die Genossenschaft ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der Überlassungsbedingungen berechtigt. Sie wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Mitglieds.

8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.