Überlassungsbedingungen für Gästewohnungen

1. Vertrag
Die Überlassungsvereinbarung wird zwischen der Baugenossenschaft "Freie Scholle" zu Berlin eG, im folgenden "Genossenschaft" genannt, und dem Mitglied geschlossen. Das Mitglied ist als vertraglicher Partner der Genossenschaft verantwortlich für die Einhaltung dieser Überlassungsbedingungen.

2. Leistungsumfang und -beschränkungen
Die Genossenschaft stellt dem Mitglied und dessen Gästen eine Gästewohnung für die vereinbarte Dauer zur Verfügung. Die maximal zulässige Belegung darf nicht überschritten werden. Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art sowie das Rauchen in der Gästewohnung sind strikt untersagt. Die Veranstaltung von Partys oder ähnlichen Versammlungen ist nicht gestattet. Für Verbrauchsgüter des täglichen Bedarfs, einschließlich Bettwäsche, Handtücher, Toilettenpapier und Reinigungsmittel, ist das Mitglied selbst verantwortlich. Eine Endreinigung ist im Preis enthalten. Nicht zur Endreinigung gehört die Pflicht des Nutzers, Müll zu entsorgen und Geschirr abzuwaschen.

3. Buchung und Zahlung
Die Buchung der Gästewohnung kann schriftlich, mündlich oder elektronisch vorgenommen werden. Die Überweisung des Betrags muss bis spätestens zwei Tage vor der Anreise auf dem Geschäftskonto der Genossenschaft eingegangen sein. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist die Genossenschaft berechtigt, die Buchung zu stornieren. In diesem Fall gelten die unter Punkt 4 genannten Stornierungsbedingungen.

4. Stornierung
Stornierungen und Umbuchungen müssen schriftlich oder elektronisch erfolgen. Bei Stornierungen bis 10 Tage vor der Anreise wird die Zahlung zurückerstattet. Bei späteren Stornierungen oder Nichtzahlung werden dem Mitglied die erste Nacht und Endreinigung berechnet. Umbuchungen können nach Möglichkeit bis 10 Tage vor der Anreise erfolgen. Erfolgt eine fristgerechte Umbuchung und weicht der neue Buchungsbetrag vom ursprünglichen Betrag ab, wird die Differenz entweder erstattet oder nachberechnet.

5. An- und Abreise
Falls nicht anders vereinbart, können die Schlüssel für die Gästewohnung durch den Vertragspartner ab 14:00 Uhr am Anreisetag im Büro der Genossenschaft abgeholt werden. An Wochenenden und Feiertagen sowie außerhalb unserer Geschäftszeiten können keine Schlüsselübergaben stattfinden. Die Gästewohnung muss bis 11:00 Uhr am Abreisetag geräumt sein und die Schlüssel müssen wieder in das Büro der Genossenschaft gebracht werden. Bei einer verspäteten Abreise oder Schlüsselrückgabe behält sich die Genossenschaft das Recht vor, eine zusätzliche Nacht in Rechnung zu stellen.

6. Haftung
Die Genossenschaft haftet nicht für Personen- oder Sachschäden sowie Verlust und Diebstahl von persönlichen Gegenständen des Mitglieds und seiner Gäste. Das Mitglied ist für Schäden, die es oder seine Gäste am Genossenschaftseigentum verursachen, haftbar.

7. Änderung der Leistungsbeschreibung
Liegen Gründe vor, die eine Nutzung der Gästewohnung unmöglich machen und die von der Genossenschaft nicht zu vertreten sind, bestehen keine Regressansprüche.
Die Genossenschaft ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der Überlassungsbedingungen berechtigt. Sie wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Mitglieds.

8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Unsere Kontaktdaten

Baugenossenschaft "Freie Scholle"
zu Berlin eG
Schollenhof 7
13509 Berlin (Tegel)
Telefon: (030) 43 80 00 0
Telefax: (030) 43 80 00 18
E-Mail: mail@freiescholle.de

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