Gemäß dem Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin (Denkmalschutzgesetz Berlin DSchG Bln) vom 24. April 1995 ist die Siedlung "Freie Scholle" als Ensemble unter Denkmalschutz gestellt worden.
Die genaue Eingrenzung des Ensembles ist im "Öffentlichen Verzeichnis der Denkmale in Berlin (Denkmalschutzliste)", veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin, Jg. 47, Nr. 23, vom 29.05.1997, bekannt gegeben.
In der Begründung des Denkmalwertes der "Freien Scholle" wird auf die Geschichte der Gründung und Entwicklung unserer Genossenschaft, auf deren Gründer und Architekten und die Gestaltung der einzelnen Häuser und Wohnungen Bezug genommen. Die Mehrheit der baulichen Anlagen der Siedlung "Freie Scholle" ist denkmalwert gemäß § 2 Abs. 2 DSchG Bln wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen Bedeutung und wegen ihrer Bedeutung für das Stadtbild.
Der Denkmalschutz erstreckt sich auf
Zum Schutze des Denkmals ist jede bauliche Veränderung an und in den Häusern und Wohnungen sowie in den Gärten und Grünanlagen denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Dies gilt auch für Maßnahmen, die baurechtlich genehmigungsfrei sind (z.B. Anstriche). Genehmigungen können nur vom Eigentümer, d.h. der Genossenschaft, vertreten durch den Vorstand, beantragt werden. Eine Genehmigungserteilung erfolgt durch die Untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamtes Reinickendorf.
Wer ohne Genehmigung Maßnahmen an einem Denkmal durchführt oder die mit der Genehmigung verbundenen Auflagen oder Bedingungen nicht erfüllt, kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000,00 Euro belegt werden.
Wir werden auch zukünftig unsere Mitglieder im Bereich der Siedlung Tegel über alle wichtigen Fragen und Entscheidungen zum Denkmalschutz so umfassend wie möglich und so oft wie erforderlich schriftlich informieren. Auch in der Sprechstunde stehen wir den Mitgliedern beratend zur Verfügung.
Wir bitten Sie, sich rechtzeitig mit dem Vorstand in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob beabsichtigte Maßnahmen den Denkmalschutz berühren.
Seit Januar 2005 sind an einigen markanten Stellen in der Siedlung Tegel Schilder angebracht worden. Sie sind ca. 20 x 20 cm groß, bestehen aus Metall und zeigen ein blaues Rautenmotiv auf weißem Grund mit dem Schriftzug "Denkmal".
Viele kennen von Reisen, auch ins Ausland, diese Plakette. Es handelt sich um das Symbol der UNESCO, welches auf die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (1954) zurück zu führen ist.
Auf Initiative des Landesdenkmalrates hat das Abgeordnetenhaus von Berlin am 27. September 2001 den Senat aufgefordert zu prüfen, "wie denkmalgeschützte Anlagen und Bauten in Berlin einheitlich - gegebenenfalls durch Schilder oder Plaketten - gekennzeichnet werden können. Die Schilder sollen klein gehalten sein und nur knappe Informationen enthalten. Die Kennzeichnung soll in jedem Fall auf freiwilliger Basis erfolgen." Der damals zuständige Senator für Stadtentwicklung, Peter Strieder, konnte dem Abgeordnetenhaus berichten, dass die benötigten Gelder zur Herstellung und Verbreitung einer Erstauflage von 5000 Schildern bereitgestellt werden sollen.
Da sich die "Freie Scholle" immer zum Denkmalschutz bekannt hat, war keine Überredungskunst notwendig, um den Vorstand zu überzeugen, dass auch wir hier ein Zeichen setzen wollen.
Also achten Sie doch einmal beim nächsten Spaziergang durch unsere Siedlung auf die Plaketten. Sie finden sie an folgenden Gebäuden: Am Torbogen Schollenhof 1, Torbogen Schollenhof 6, Moränenweg 28, Waidmannsluster Damm 64, an der Seniorentagesstätte und am Restaurant "Schollenkrug".
Kosten sind unserer Baugenossenschaft nicht entstanden, da die Plaketten von einem Baugenossen gespendet wurden.